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DER WILLY-BRANDT-PREIS
 

Richtlinien
für die Verleihung des Willy-Brandt-Preises
gemäß § 2 Abs. 4 der Satzung

  1. Die Norwegisch-Deutsche Willy-Brandt-Stiftung (Stiftung nach norwegischem Recht und Verein zur Förderung der Stiftung nach deutschem Recht) verleihen jährlich den Willy-Brandt-Preis an je eine norwegische und deutsche natürliche oder juristische Person, die sich um die Beziehungen zwischen Norwegen und Deutschland besonders verdient gemacht hat. Dabei kommen alle Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet, die Norwegen und Deutschland und den Gesellschaften beider Länder im Sinne des § 2 der Vereinssatzung zugute kommen, in Betracht.

  2. Die Preisverleihung findet grundsätzlich im 2. Halbjahr eines jeden Jahres abwechselnd in Norwegen und Deutschland statt.

  3. Zum Vorschlag von Kandidaten für den Willy-Brandt-Preis sind alle deutsche und norwegische Staatsangehörige und Institutionen berechtigt, die ein besonderes Interesse an den deutsch-norwegischen Beziehungen vorweisen können.

  4. Der Vorstand fordert rechtzeitig vor der Frühjahrssitzung von Vorstand und Beirat die Mitglieder des Vereins und der Stiftung, die Regierungen beider Staaten, die im deutsch-norwegischen Verhältnis tätigen Institutionen und die Träger des Willy-Brandt-Preises auf, Kandidaten zu benennen. Er sorgt auch dafür, dass diese Aufforderung auf der Internet-Seite der Stiftung bekannt gemacht wird.

  5. Kandidatenvorschläge sollen bis zur Frühjahrsssitzung von Vorstand und Beirat abgegeben werden. Die Vorschläge sind ausführlich zu begründen.

  6. Über die Träger des Willy-Brandt-Preises entscheidet der Beirat auf Vorschlag des Vorstands.

  7. Der Vorstand unterrichtet die vom Beirat für die Auszeichnung vorgesehenen Personen verbunden mit der Frage, ob sie die Auszeichnung annehmen wollen. Erst wenn danach die Träger des Willy-Brandt-Preises feststehen, darf die Entscheidung der Stiftung über die Verleihung des Preises bekannt gemacht werden.